Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bild und Video (im Folgenden „AGB“ genannt) der haze film GmbH, Linienstrasse 144, 10115 Berlin (im Folgenden „Anbieter“).
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen bzw. Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Beratung, Herstellung, Produktion, Prä- oder Postbearbeitung eines oder mehrerer Bilder oder Videomaterials sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (im Folgenden „Leistung“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags schriftlich oder mündlich veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch auf einen Dritten ausgestellt wird. Erfolgt die Auftragsvergabe im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Anbieter bei der Auftragsvergabe hierauf ausdrücklich hinzuweisen – diese AGB gelten auch im Verhältnis zu dem Dritten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Anbieter besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots des Anbieters, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber kann diesen AGB schriftlich binnen drei Tagen widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkennt. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Leistungen des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
Auftragsproduktionen richten sich nach dem individuellen Angebot.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so ist vom Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung basierend auf dem vereinbarten Zeithonorar oder einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Anbieter ist berechtigt, nach vorheriger Information des Auftraggebers Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft oder anderweitig erworben werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers eigenständig zu beauftragen.
Drehtermine und Produktionstage werden zwischen Anbieter und Auftraggeber abgestimmt und orientieren sich nach der Verfügbarkeit und Kapazitäten der Crew des Anbieters.
Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen werden Leistungen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, vom Auftraggeber vorausgewählt.
Sind dem Auftragnehmer binnen zwei Wochen nach Ablieferung keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen/Produktion als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Aufnahme oder Einbindung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten, Gegenständen und/oder Personen abzulehnen, sofern technische Gründe oder Rechtsvorschriften, gute Sitten oder Rechte Dritter verletzt werden oder Inhalte geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden. Insbesondere sind Inhalte untersagt, die nach [translate:§ 131 StGB] zum Rassenhass aufstacheln, Krieg oder Gewalt verherrlichen, pornographisch sind oder gegen das Strafgesetz verstoßen. Kennt der Anbieter Verstöße erst nach Verwendung, kann er betroffene Inhalte löschen. Daraus folgen keine Ansprüche des Auftraggebers. Der Anbieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Stellt sich heraus, dass überlassene Materialien rechtswidrige Inhalte enthalten, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung abzubrechen. Für entstandene Kosten haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
III. Überlassenes Bild- oder Videomaterial (analog und digital)
Diese AGB gelten für jedes vom Auftraggeber überlassene Bild-, Video- oder sonstiges Datenmaterial, unabhängig von dessen technischer Form oder Schaffensstufe, auch elektronisch oder digital übermittelt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei vom Anbieter gelieferten Materialien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von [translate:§ 2 Abs.1 UrhG] handelt.
Gestaltungsvorschläge oder Konzepte, die der Auftraggeber liefert, sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
Das überlassene Material bleibt Eigentum des Anbieters, auch bei geleistetem Schadensersatz.
Der Auftraggeber hat das Material sorgfältig zu behandeln und darf es Dritten nur für interne Zwecke der Sichtung, Auswahl oder technischen Verarbeitung weitergeben. Reklamationen sind binnen zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen, sonst gilt das Material als ordnungsgemäß und mängelfrei erhalten.
Der Erfolg und die Qualität der Leistung hängen wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung.
IV. Nutzungsrechte für Bildmaterial
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, national und für drei Monate beschränkt. Veröffentlichungen im Internet oder in digitalen Datenbanken sind innerhalb der Verlagungszeiten des betreffenden Mediums oder eines vergleichbaren Printobjekts gestattet.
Eine Nennung des Anbieters ist bei verwendungspflichtigen Medien vorausgesetzt.
Ausschließliche, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen bedürfen gesonderter Vereinbarung und verursachen mindestens 100 % Aufschlag auf das Grundhonorar.
Jegliche Nutzung über die vereinbarte Verwendung hinaus ist honorarpflichtig und benötigt Zustimmung des Anbieters. Dazu zählen insbesondere Zweitverwertungen, Bearbeitungen, Digitalisierung, Vervielfältigung, Verbreitung, und Veröffentlichung auf Datenträgern oder im Internet.
Veränderungen des Materials durch Fotomontagen oder andere elektronische bzw. nicht-elektronische Hilfsmittel sind nur nach schriftlicher Zustimmung und Kennzeichnung mit [translate:[M]] gestattet.
Das Nutzungsrecht darf nicht ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden, außer es ist ausdrücklich erlaubt.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung aller Ansprüche aus dem Vertrag.
Im Zahlungsverzug ruhen diese Rechte.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Bearbeitungsdateien oder Zwischenstände auszuhändigen, sofern nicht anders vereinbart.
Nach Ablauf der Nutzungszeit bedürfen alle erneuten Nutzungsrechte der schriftlichen Genehmigung.
V. Nutzungsrechte für Videomaterial
Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Anbieter dem Auftraggeber ein räumlich und inhaltlich uneingeschränktes, frei übertragbares Nutzungsrecht am Videomaterial, national für drei Monate und für Online- und Offline-Medien.
Die Rechte umfassen insbesondere Senderecht, öffentliche Aufführung, Abrufrecht, Datenbank- und Telekommunikationsrecht, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie Synchronisationsrecht.
Die Rechte stehen unter der Bedingung vollständiger Zahlung. Bei Zahlungsverzug ruhen die Rechte.
Der Anbieter ist nicht zur Herausgabe von Rohdaten oder offenen Dateien verpflichtet, außer schriftlich vereinbart.
Nach Ablauf der Nutzungszeit ist für weitere Rechte eine schriftliche Bestätigung nötig.
VI. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für Rechteverletzungen gegenüber abgebildeten Personen oder Objekten, es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung.
Der Erwerb von Rechten über das Urheberrecht hinaus, wie Veröffentlichungsgenehmigungen bei Museen, obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber trägt Verantwortung für die Betextung und Sinnzusammenhänge seiner Veröffentlichung.
Nach ordnungsgemäßer Lieferung liegt die sachgemäße Verwendung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
VII. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar, ansonsten nach aktueller MFM-Bildhonorarübersicht. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Kosten wie Material, Modelle, Reisen etc. sind nicht enthalten und trägt der Auftraggeber.
Das Honorar ist bei Ablieferung fällig und binnen 10 Werktagen zu zahlen. Abschlagszahlungen können bei Teillieferungen verlangt werden.
Auch bei Nichtveröffentlichung ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.
Das Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VIII. Rückgabe des Materials
Analoges Material ist spätestens 3 Monate nach Nutzung zurückzusenden. Digitale Daten sind nach Gebrauch zu löschen oder zu vernichten.
Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
IX. Aufbewahrung der Daten
Der Anbieter speichert Daten maximal 1 Jahr nach Übergabe, eine längere Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
X. Nutzungsrechte des Anbieters
Mit Zahlung gestattet der Auftraggeber dem Anbieter die Nutzung des Materials für Eigenwerbung und Referenzen auf allen Medien.
XI. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Unberechtigte Nutzung zieht eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars nach sich. Fehlerhafte Urhebervermerke führen zu einem Aufschlag von 100 %.
XII. Allgemeines
Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen ist.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Berlin, haze film GmbH





